Krankenkasse übernimmt Grünes Rezept

Gute Nachrichten für Krankenversicherte: Ab sofort werden Patienten bei Verordnungen auf einem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen. Das gab der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Juli bekannt. Auf den neuen Vordrucken befindet sich nun der Satz «Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen». | Bild: contrastwerkstatt – Fotolia

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Krankenversicherte werden nun bei Verordnungen auf dem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen.

Ökotest: Homöopathie ist „Standard“

Die Zeitschrift Öko-Test ist der Frage nachgegangen, wie homöopathische Leistungen momentan bei den gesetzlichen Krankenkassen eingeordnet werden. Das Magazin bat insgesamt 92 Kassen um Auskunft über ihre Verfahrensweise, von denen wiederum 59 Informationen bereitstellten. Es wurden 14 Leistungsbereiche bei den Kassen abgefragt, neben Ernährungsberatung, Akupunktur und Klimatherapie auch die Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel. | Bild: Kadmy – Fotolia

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Öko-Test ist der Frage nachgegangen, wie homöopathische Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen eingeordnet werden.