Krankenkasse übernimmt Grünes Rezept

Gute Nachrichten für Krankenversicherte: Ab sofort werden Patienten bei Verordnungen auf einem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen. Das gab der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Juli bekannt. Auf den neuen Vordrucken befindet sich nun der Satz «Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen». | Bild: contrastwerkstatt – Fotolia

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Krankenversicherte werden nun bei Verordnungen auf dem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen.

Krankenversicherte werden nun bei Verordnungen auf dem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen. | Bild: contrastwerkstatt – Fotolia