Wohngifte: Auf diese Schadstoffe und Symptome müssen Sie achten

Andauernde Symptome wie Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit können auf Wohngifte sowie Schimmel in der Wohnung hindeuten.

Andauernde Symptome wie Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit können auf Wohngifte sowie Schimmel in der Wohnung hindeuten. | Bild: Kzenon – Fotolia

Klagen Sie dauerhaft über Symptome, wie etwa migräneartige Kopfschmerzen, Allergiebeschwerden, Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Schleimhautreizungen, Atemstörungen oder Konzentrationsschwäche? Dann wird Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die Ursache womöglich überall suchen, nur meist nicht in Ihrer Wohnung. Denn Wohngifte und Schimmel sind Gefahren für die Gesundheit, welche oftmals außer Acht gelassen werden. Ein Beitrag über die gängigsten Schadstoffe.

Schadstoffe und Wohngifte verschiedenster Natur und Machart wurden seit dem Boom chemischer Baustoffe und Materialien vor allem in den 1960er und 1970er Jahren sorglos und in großer Vielfalt von Architekten und Konstrukteuren im Hausbau eingesetzt. Da bis Anfang der 1980er Jahre die gesundheitlichen Konsequenzen dieser Wohngifte noch relativ unbekannt waren, sind erst danach strengere Gesetze entstanden, die zur Entwicklung weniger gesundheitsschädlicher Alternativen geführt haben. Daneben können auch mikrobielle Schadstoffe, zum Beispiel ausgehend von Schimmel in der Wohnung, die durch Feuchtigkeit infolge falscher Baukonstruktionen, aufgeschobener Sanierungen oder durch Benutzerfehler entstehen, die Gesundheit empfindlich belasten. Daher sind Gebäudebesitzer angehalten, Wohnräume auf Altlasten, Schadstoffbelastungen und andere Wohngifte hin zu überprüfen – sei es bei Fertighäusern, die zwischen den 1960er und 1980er Jahren gebaut wurden oder bei Altbauten, die in diesem Zeitraum saniert wurden.

Wohngifte: Vorsicht, wenn bestimmte Konstellationen von Symptomen auftreten

Schadstoffe und Wohngifte im Haushalt können im Extremfall sogar irreversible Schäden und chronische Vergiftungen nach sich ziehen. Sie sollten spätestens dann auf einen möglichen Zusammenhang mit Ihrer Wohnsituation aufmerksam werden, wenn mehrere Familienmitglieder über ähnliche Symptome klagen. Vorsorge sollten Sie vor allem dann tragen, wenn in Ihrem Haushalt Menschen mit Asthma, einer Immunschwäche, Allergien, ältere Personen oder Kleinkinder wohnen, da bestimmte Schadstoffe, wie etwa das Wohngift Formaldehyd, deren Stoffwechsel besonders stark belasten. Die körpereigene Entgiftungskompetenz wird derart überstiegen, dass ihr Organismus das Gift nicht in ausreichendem Maße unschädlich machen kann. Zudem führen die Abbauprozesse, bei der Ameisensäure entsteht, zu einer gefährlichen Übersäuerung, die auch bei Gesunden zu dauerhaften Schäden führen kann, geschweige denn bei bereits geschwächten Personen. Da der Körper Ameisensäure in zu großen Mengen nur schwer eliminieren kann, kommt es bei langfristigem Kontakt mit Formaldehyd zu einer Akkumulation, die entsprechende Vergiftungssymptome auslösen kann. Bei verschiedenen anderen Schadstoffen verhält es sich ähnlich, die körpereigene Entgiftungsleistung ist überfordert und es kommt zu oft unspezifischen Beschwerden..

Zu den typischen Wohngiften und Gefahren im Haushalt zählen

  1. Mittel- oder schwerflüchtige Substanzen, die jahre- oder jahrzehntelang die Raumluft belasten. Hierunter fallen giftige Holzschutzmittel (PCP, Lindan usw.), PCB, PAK usw.
  2. Flüchtige organische Verbindungen: Dabei handelt es sich in erster Linie um Lösungsmittel, die über einige Wochen aus neuen Produkten freigesetzt werden. Dazu gehören Haushaltsartikel (Filzstifte, Parfüm), Lacke und Farben, Duftlampen, Wandfarben, bestimmte Kleber, Spiritus, Benzin oder Heizöl, Bodenbeläge und auch manche Möbel.
  3. Mikroorganismen (Milben, Schimmelpilze) und deren Toxine oder Ausscheidungsprodukte

Holzschutzmittel sind giftig und ein absolutes Tabu im Innenbereich

Holzschutzmittel fanden ab den 1960er Jahren sorglosen Einzug in den Innenbereich von Gebäuden, weil man damals deren Gefahren nicht erkannte und ihr Einsatz sogar vielfach gesetzlich vorgeschrieben war. Denn sie wirken auf Pilze, Insekten, Bläue, Moose und Flechten abtötend (biozid). Leider schützen sie nicht nur Holz vor unerwünschtem Befall, sondern schädigen auch das Immunsystem.

Diese giftigen Holzschutzmittel gelten als hochgradig gesundheitsgefährdend

|Bild: arsdigital - Fotolia

|Bild: arsdigital – Fotolia

Pentachlorphenol (PCP): Ein sehr langlebiger, bis in die späten 1970er fast in allen Holzschutzmitteln verwendeter chlorierter Kohlenwasserstoff, der erst seit 1989 verboten ist. Dieser Wirkstoff dünstet zum Beispiel aus Holzdecken aus, die laut Experten noch vor ca. 15 Jahren ihren letzten Anstrich erhielten. Er setzt sich besonders in großflächigen Textilien (Sofas, Teppiche, Gardinen) ab und kann von dort bei direktem Kontakt leicht in die Haut eindringen. Bei der Sanierung sollte daher berücksichtigt werden, dass mitunter auch Einrichtungsgegenstände entsorgt werden. Aber auch über die Atemwege können Ausdünstungen in den menschlichen Körper gelangen. PCP ist giftig für die Leber, führt zu einem Anstieg der Körpertemperatur und des Blutzuckerspiegels und äußert sich meist unspezifisch als chronisches Erschöpfungssyndrom.

Lindan:
Dieser chlorierte Kohlenwasserstoff wurde in den 1950ern in vielen Haushaltsartikeln verwendet. Bis 1985 gab es im Handel ca. 45 Holzschutzmittel mit diesem giftigen Wirkstoff. Auch in Schurwolle konnten große Mengen davon festgestellt werden, da sich Ausdünstungen dort leicht ablagern. Lindan reichert sich in fettreichen Körpergeweben an. Da dazu auch Knochenmark, die Nervenbahnen und das Gehirn zählen, gilt Lindan als Nervengift. Es kann Zittern und Muskelkrämpfe verursachen. Zu den Spätfolgen zählen motorische und sensible Störungen.

In Weichmachern und Konservierungsstoffen schlummern weitere Wohngifte


Dichlofluanid:
Häufig gegen Bläuepilze verwendet, findet dieses Fungizid (Mittel gegen Pilzbefall) auch heute noch Anwendung als Konservierungsmittel in Holzschutzmitteln, Dispersionsfarben und wasserlöslichen Lacken sowie Lasuren. Als Pflanzenschutzmittel ist es aber in der EU nicht zugelassen. Vorsicht: Verwenden Sie Produkte mit diesem Fungizid nicht großflächig in Innenräumen. Es ist als gesundheitsschädlich eingestuft (verweilt jedoch nach ersten Erkenntnissen wahrscheinlich nicht lange im Körper). Es können Symptome wie Übelkeit, Atemstörungen, Kopfschmerzen und Reizerscheinungen auftreten, und es kann darüber hinaus zur Unfruchtbarkeit kommen.

Polychlorierte Biphenyle (PCB):
PCB bauen sich erst nach sehr langer Zeit ab (man diskutiert 10 bis 100 Jahre) und verdampfen so langsam aus Anstrichen, Flammschutzanstrichen, Parkettfugen, Teppichböden, Dichtungsmassen (Thiokol) und vielen weiteren Baustoffen, dass sie auch nach Jahrzehnten noch eine Gesundheitsgefahr darstellen. Bis 1976 durften sie im Häuserbau verwendet werden, seit 1989 ist deren Herstellung komplett verboten. Da sie im Ökosystem nur sehr langsam abgebaut werden, reichern Sie sich über die Aufnahme von Tierfutter vermehrt in Nutztieren an, deren Verzehr beim Menschen chronische Vergiftungen verursachen kann. Neben einer erhöhten Krebsrate kommt es zu chronischer Erschöpfung, einer Schwächung des Immunsystems, Wachstumsverzögerungen bei Kindern und vielen anderen Symptomen. Wird in Ihrer Wohnung PCB festgestellt, müssen umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Schadstoffberatung.

Formaldehyd: Diese gasförmige, organische Verbindung findet sich häufig im Kleber von Spanplatten, in Lacken, Farben und Holzschutzmitteln, Schichtparkett oder Sperrholz. Formaldehyd wird auch zur Desinfektion und Konservierung (Kosmetika) eingesetzt. Neben Reizungen der Haut und Atemwege kann dieser Stoff Kreislaufbeschwerden, Schlaflosigkeit, Wortfindungsstörungen und Unruhe verursachen. Schädigungen der Niere, Leber und Lunge sind bei Langzeiteinwirkung ebenfalls möglich.

Vorsicht auch bei Dispersionsfarbe

Wasserlösliche Dispersionsfarbe gilt im Gegensatz zu Lacken als umweltfreundlich, ist jedoch häufig mit giftigen Konservierungsstoffen versehen, um sie vor Schimmelbefall zu schützen. Die Dämpfe, die diese Farben nach dem Auftragen abgeben, können teilweise noch zwei Wochen später in der Raumluft gemessen werden. Achten Sie daher beim Kauf auf die Inhaltsstoffe, denn es gibt hochwertige Farben, die mit sehr geringen Mengen an Konservierungsstoffen auskommen, ohne dass Schimmel in der Wohnung entsteht.

Schimmel in der Wohnung: Gefahr für die Gesundheit

Die WHO hat Studien (1) durchgeführt, wonach ein klarer Zusammenhang zwischen Schimmelbefall in Wohnungen und Atemwegsbeschwerden, Allergien und Reizungen, besteht. Da allerdings bisher keine eindeutigen Grenzwerte definiert wurden, ist es sinnvoll, vorsorgend jeglichen Schimmel aus der Wohnung zu entfernen, so dass erste Symptome gar nicht erst auftreten. Dies gilt besonders, wenn sich gefährdete Personen, vor allem Asthmatiker, Allergiker, Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Immungeschwächte, Kinder und Ältere, im Haushalt aufhalten. Schimmelpilze entstehen in der Wohnung überall da, wo zu viel Feuchtigkeit und Wärme herrschen, also in wenig gelüfteten, aber reichlich beheizten Räumen im Winter, in Küchen und Bädern, an nassen Wänden und feuchten Tapeten, an Wärmebrücken nach außen, in Teppichböden, Polstern usw. Da oft eine Kombination aus baulichen Mängeln (feuchte Außenwände oder undichte Rohre) und dem Fehlverhalten der Bewohner (Lüftungsmuffel) für Schimmelpilzbefall verantwortlich ist, sollten auch beide Seiten ihren Teil zur Vermeidung beitragen. Als Faustregel gilt, dass Bewohner kleinen Schimmelpilzbefall vorsichtig selbst entfernen können und danach die Feuchtigkeit des Raumklimas kontrollieren sollten, während ein großflächiger Schimmelpilzbefall (über 0,5 m2) fachgerecht vom Profi (über den Vermieter) saniert werden muss und Sofortmaßnahmen zum Schutz vor den extrem flüchtigen Pilzsporen zu ergreifen sind. Weitere Informationen zur Beseitigung von Schimmel finden Sie in den Quellenlinks (2). In den meisten Fällen müssen glatte Flächen feucht gereinigt und mit 70%igem Alkohol nachbehandelt werden, um den Sporenflug zu vermeiden. Porige Flächen und Textilien sollten mit einem speziell abgedichteten Staubsauger mit allergiegeeignetem Hepafilter abgesaugt und dann ebenfalls mit Alkohol abgerieben werden. Während und nach der Reinigung sollte gut gelüftet werden und es darf nicht geraucht werden. Nicht vergessen: die Wischtücher müssen sofort entsorgt und der Arbeitsanzug gründlich gereinigt werden. Eine Atemschutzmaske aus dem Baumarkt ist ebenfalls sehr zu empfehlen. Eine umfassende Beratung erhalten Sie beim „Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland“ (3).

Wie kann ich die Schadstoffbelastung messen (lassen)?

Zunächst muss unterschieden werden, ob nach ganz bestimmten Schadstoffen gesucht werden soll, die konkret in Verdacht stehen, bestimmte Symptome ausgelöst zu haben, oder ob Sie Ihren Wohnraum generell auf seine Schadstoffbelastung hin untersuchen wollen. Der gezielte Nachweis gestaltet sich einfacher und ist kostengünstiger. Es sind auch Schnelltests erhältlich, die jedoch nur eine sehr begrenzte Aussagekraft haben. Gerade bei einer Untersuchung auf die Gesamtbelastung kommen Sie daher um die Mehrkosten für die Beauftragung eines Sachverständigen nicht herum. Akkreditierte Fachleute sind hier die richtige Adresse, da sie idealerweise nach VDI-Richtlinien vorgehen und neben einer Begehung des Wohnraumes auch eine umfassende Analyse und Beratung anbieten. Bei der Wahl eines geeigneten Dienstleisters sollten Sie genau hinsehen, da es vom Gesetzgeber keine Vorgaben gibt, wer Schadstoffe messen darf und welche Beurteilungsgrundlagen gelten. So genannte „professionelle Leistungen“ können also sehr unterschiedlich hinsichtlich der veranschlagten Grenzwerte, der getesteten Schadstoffe und der Beratungsleistung ausfallen. Darin liegt auch der sehr stark schwankende Preis begründet. Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie aber noch vor dem Gang zum Notar bereit sein, ca. ein Prozent des Verkehrswertes in eine Begutachtung zu investieren, gerade wenn Sie mit Kleinkindern oder anderen gefährdeten Personen einziehen möchten. Auf der Webseite des AGÖF (4) finden Sie Richtlinien und Adressen von Sachverständigen, die nach den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute arbeiten.

Sehen Sie hier unser Dossier zum Thema “Gesund wohnen”