Weichmacher homöopathisch ausleiten

Weichmacher dienen dazu, Kunststoffe elastischer zu machen.

Weichmacher sind in fast allen Kunststoffprodukten zu finden. | Bild: Waldemar Milz – Fotolia

Weichmacher stecken in fast allen Kunststoffprodukten. Sie sollen die Kunststoffe elastisch machen. Das Fatale: Weichmacher können aus dem Material austreten. So gelangen sie in die Umwelt und manche in die Nahrungskette. Dass Weichmacher die Gesundheit des Menschen schädigen, ist bekannt. Der Kontakt mit ihnen lässt sich jedoch kaum vermeiden. Es gibt jedoch auch gute Nachrichten.

Denn: Weichmacher lassen sich durch Unterstützung der körpereigenen Entgiftungskapazität teilweise homöopathisch ausleiten.

Zu den am häufigsten eingesetzten Weichmachern gehören sogenannte Phthalate wie DEHP, BBP und DBP. DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat) findet sich in Bodenbelägen, Rohren und Kabeln, Teppichböden, Wandbelägen, Schuhsohlen, Vinyl-Handschuhen, KFZ-Bauteilen, Dispersionen, Lacken/Farben, Emulgatoren und Verpackungen. BBP (Butylbenzylphthalat) wird für Transformatoren, Bodenbeläge, Rohre und Kabel, Teppichböden, Wandbeläge, Dichtmassen, (Lebensmittel)-Verpackungen, Kunstleder und Lebensmitteltransportbänder verwendet. DBP (Dibutylphthalat) wird für die Herstellung von pharmazeutischen Produkten wie magensaftresistente Medikamenten-Ummantelungen, Nagellacken, kosmetischen Produkten wie Parfums, Deodorants, für Klebstoffe, Benetzungsmittel in der Textilindustrie und (Lebensmittel)-Verpackungen gebraucht. Weichmacher gehen keine chemische Verbindung mit den Materialien ein, denen sie zugesetzt werden. Deshalb werden sie leicht freigesetzt und sind quasi überall: in der Luft, im Trinkwasser, in Lebensmitteln, in der Kleidung und in sehr vielen Alltagsgegenständen. Wir sind ständig Weichmachern ausgesetzt.

Weichmacher gefährden die Gesundheit

Weichmacher gelten als potentielle Verursacher von Krebs, Erbgutveränderungen und Unfruchtbarkeit. Neue Forschungsergebnisse bringen sie mit der Entstehung von Übergewicht und Diabetes in Verbindung.

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat in der Studie „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“ zum ersten Mal verlässliche Aussagen zur Gesamtbelastung der Bevölkerung in Deutschland mit DEHP und zu den Aufnahmepfaden aufgedeckt. Das Ergebnis: Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte waren mit den Weichmachern belastet. Besonders hohe Werte fanden sich in fetthaltiger Fertignahrung. Wie Messungen im Rahmen des von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten, wurden bei 1,5 Prozent aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin entdeckt, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinwiesen.

Weichmacher – rechtliche Bestimmungen zum Einsatz

Laut Europäischer Union (EU) sind die drei gebräuchlichsten Weichmacher, DEHP, BBP und DBP, als gefährliche Stoffe einzuschätzen: Sie können krebserregend und erbgutverändernd sein und unfruchtbar machen. Daher hat die EU Richtlinien erlassen, die den Einsatz von Phthalaten begrenzen. Seit 2015 muss nach der Chemikalienverordnung REACH eine Zulassung für den Einsatz von DEHP, BBP und DBP in Verbraucherprodukten beantragt werden. So darf „Spielzeug, das DEHP, BBP und DBP in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent des weichmacherhaltigen Materials enthält (für die drei Phthalate zusammengenommen), in der EU nicht in Verkehr gebracht werden“. Für Elektro- und Elektronikgeräte gilt eine Übergangszeit bis zum 22. Juli 2019, für medizinische Geräte bis zum 22. Juli 2021. Dann dürfen auch diese Gegenstände keine Phthalatkonzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent mehr enthalten. Bis diese Schutzmaßnahmen greifen, ist weiterhin von einer hohen Belastung mit den Giftstoffen auszugehen. Immer wieder werden Produkte entdeckt, die bis zu 40 Prozent Phthalatanteil haben. Daher sind Schutzmaßnahmen gefragt, die jeder für sich und seine Familie durchführen kann.

Homöopathische Ausleitung von Giftstoffen wie Weichmachern

Um der Anreicherung von Weichmachern im Körper entgegenzuwirken, helfen Entgiftungs- und Entschlackungsmaßnahmen. Dazu hält die Homöopathie zahlreiche Mittel wie Arsenicum album, Nux vomica, Berberis vulgaris oder Carduus marianus bereit. Um das individuell am besten geeignete Mittel zu finden, sollte ein homöopathisch ausgebildeter Therapeut zu Rate gezogen werden. Wer Rückstände der Phthalate im Körper reduzieren will, findet bei der Ausleitungskur nach Dr. med. Wolfgang Hevert geeignete Komplexmittel. So fördern Hepar-Hevert Lebertropfen die Entgiftungsfunktion der Leber, während Lymphaden Hevert Complex den Abtransport von Giftstoffen über das Lymphsystem verstärkt. Solidago Hevert Complex schließlich steigert die Ausscheidung von Giftstoffen über die Nieren. Er stimuliert die Harnausscheidung und fördert so die Ausleitung. Die drei Entgiftungspräparate sollten am besten als Kur über mehrere Wochen eingenommen werden. Wichtig ist, viel zu trinken, am besten stilles Wasser oder Kräutertees (bei Bluthochdruck und Nierenproblemen bitte den Arzt zur erlaubten täglichen Trinkmenge befragen). Darüber hinaus kann man durch Verzicht auf bekanntermaßen belastete Lebensmittel und Alltagsgegenstände die Phthalat-Exposition einschränken.

Maßnahmen, die den Kontakt mit Weichmachern reduzieren

Um die Exposition an Weichmachern wie DHEP zu reduzieren empfiehlt das BfR:

  • sich abwechslungsreich zu ernähren,
  • Speisen frisch zuzubereiten,
  • wenig Fertigprodukte zu verzehren,
  • Produktmarken öfter zu wechseln, denn gleiche Produkte können je nach Hersteller unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten
  • Böden und Teppiche regelmäßig reinigen
  • darauf zu achten, dass Kleinkinder nur Sachen in den Mund nehmen, die dafür hergestellt und gedacht sind. Obwohl DEHP in Spielzeug verboten ist, wird die Substanz gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen. Dies zeigen Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX (1). Auch ältere Spielzeuge, die vor Inkrafttreten des Verbots auf dem Markt kamen, können eine mögliche Aufnahmequelle darstellen.

Bei Verbraucherprodukten haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, beim Hersteller, Importeur oder Handel nachzufragen, ob fortpflanzungsschädliche Phthalate enthalten sind. Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit der Internetseite http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. Dazu muss man lediglich den Strichcode auf dem Produkt angeben. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Dieses Recht auf Information ermöglicht die EU-Chemikalienverordnung REACH.