Homöopathie: Arzneimittel müssen sicher und qualitativ hochwertig sein

Damit Homöopathie nicht nur wirkt sondern auch sicher ist, unterliegen die Arzneimittel strengen Kontrollen und Zulassungen

Damit Homöopathie nicht nur wirkt sondern auch sicher ist, unterliegen die Arzneimittel strengen Kontrollen und Zulassungen. | Bild: fotoknips – Fotolia

Medikamente sollen nicht nur wirken. Sie müssen auch sicher sein. Arzneimittel werden deshalb durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft, bevor sie auf den Markt kommen und in der Apotheke erhältlich sind. Das gilt auch für zulassungspflichtige homöopathische Arzneimittel. In der Medizingeschichte setzen zahlreiche Forscher noch auf Selbstversuche. Heute gibt es andere Testverfahren.
„Ich nahm des Versuchs halber etliche Tage zweimahl täglich jedesmahl vier Quentchen gute China ein; die Füse, die Fingerspitzen, u.s.w. wurden mir erst kalt, ich ward matt und schläfrig, dann fing mir das Herz an zu klopfen, mein Puls ward hart und geschwind, eine unleidliche Aengstlichkeit, ein Zittern (aber ohne Schauder), eine Abgeschlagenheit durch alle Glieder; Dann ein Klopfen im Kopfe, Röthe der Wangen, Durst, kurz alle mir sonst beim Wechselfieber gewöhnlichen Symptome erschienen nacheinander; doch ohne eigentlichen Fieberschauder. (…)“

In dem als „Chinarindenversuch“ bekannten Selbstversuch überprüfte der Arzt und Begründer der Homöopathie Samuel Hahnemann (1755 – 1843) 1790 die Wirkung dieser Arznei am eigenen Körper und stellte daraufhin seine Hypothese auf, nach der ein Wirkstoff in der Lage ist, die Leiden zu heilen, deren Symptome er bei einem gesunden Menschen hervorrufen kann. Zwar gehören derart heroische Selbstversuche der Vergangenheit an. Doch das Ähnlichkeitsprinzip bildet noch heute die Basis der homöopathischen Arzneimittelprüfung.

Zulassung von Homöopathie

Die Homöopathie hat im deutschen Arzneimittelgesetz von 1976 ihre offizielle Anerkennung gefunden. Für die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich sind Nachweise über die Herstellung und die hochwertige Qualität des jeweiligen Arzneimittels. Zudem müssen Sicherheit und Wirksamkeit belegt werden. Eine Ausnahme bilden registrierte Homöopathika. Dabei handelt es sich um Mittel mit verschreibungsfreien Inhaltsstoffen oder Mittel mit verschreibungspflichtigen Inhaltsstoffen in einer Potenzierung ab D4. In diesem Fall reicht der Nachweis von Qualität, Unbedenklichkeit und der Herstellung nach dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB). Ein Nachweis der Wirksamkeit wird nicht gefordert. Die Mittel werden registriert, dürfen aber keine Angaben zu Anwendungsgebieten, sog. Indikationen, enthalten. Aufgedruckt ist zu lesen: „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Hinweis: sollten unter Anwendung des Arzneimittels die Krankheitssymptome fortdauern, ist medizinischer Rat einzuholen.“ Homöopathische Arzneimittel mit verschreibungspflichtigen Inhaltsstoffen bis D3 und bei Angabe einer Indikation müssen zugelassen werden. Dafür müssen sie auch ihre Wirksamkeit nachweisen. Das trifft vor allem auf sogenannte Komplexmittel zu, in denen mehrere Einzelstoffe in meist niedriger Potenzierung miteinander kombiniert sind.

Was Potenzierung in der Homöopathie bedeutet

Die Homöopathie kennt mehr als 2.000 Arzneistoffe. Sie werden ausgehend von einer Urtinktur nach festen Vorgaben potenziert, wodurch sich das Wirkspektrum gemäß der homöopathischen Lehre durch die stufenweise Verarbeitung verändert. Die Homöopathie arbeitet dabei mit folgenden Potenzen: D, C und LM bzw. Q. Dabei steht D für die Verarbeitung im Verhältnis 1 zu 10. Galphimia glauca D1 ist demnach ein Teil Galphimia glauca-Urtinktur und neun Teile einer Alkohol-Wasser-Lösung. Nimmt man von der D1- Substanz wieder einen Teil und verarbeitet ihn mit 9 Teilen der Alkohol-Wasser-Lösung, entsteht Galphimia glauca D2. C steht für die Verarbeitung im Verhältnis 1 zu 100 und LM bzw. Q für 1 zu 50.000.

Homöopathische Komplexmittel enthalten verschiedene Einzelmittel in tiefen, oft sogar unterschiedlichen Potenzen. Sie werden gegen komplexe Beschwerden wie Erkältung (zum Beispiel Hevertotox), Verdauungsschwäche (zum Beispiel Pankreaticum-Hevert), Wechseljahre (zum Beispiel Hewekliman Complex) oder Pollenallergien (zum Beispiel Hewallergia Complex) verordnet.

Hoher Prüf-Standard

Jede homöopathische Arzneimittelprüfung (HAMP) unterliegt den Bestimmungen des nationalen, europäischen und internationalen Arzneimittelrechts und muss durch Ethikkommissionen genehmigt werden. Die Wirkstoffe werden dabei an gesunden Menschen geprüft. Die beobachteten Symptome werden aufgezeichnet und in Arzneimittelbildern gesammelt. Sie dienen später dem behandelnden Homöopathen als Grundlage für die Verordnung von Medikamenten. Die Prüfungen werden zum Teil mit hohen Standards durchgeführt, d.h. placebokontrolliert (es gibt eine Vergleichsgruppe, die Globuli ohne Wirkstoffe, sogenannte Placebos einnimmt), randomisiert (es wird per Zufall entschieden, wer die homöopathisch hergestellten Globuli bekommt und wer das Placebo-Präparat) und doppelblind (weder die Studienteilnehmer noch die Prüfer wissen während der Prüfung, wer homöopathische Globuli bekommt und wer Placebo). „Etwa 30 der im Doppelblind-Versuch durchgeführten Studien sind exzellent“, so Michael Teut, Komplementärmedizin-Forscher der Charité in Berlin. Ein Beispiel: Eine doppelblinde Studie zur homöopathischen Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms (ADS) bei Kindern, die 2005 im European Journal of Pediatrics veröffentlicht wurde. Die Studie unter der Leitung von Klaus von Ammon, oberärztlicher Leiter für Homöopathie-Forschung an der Universitätsklinik in Bern, konnte zeigen: Bei 80 Prozent der Kinder mit diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörungen verbesserte sich das Krankheitsbild durch eine gezielte, individuelle homöopathische Behandlung um mindestens 50 Prozent.

Ein weiteres Beispiel für den hohen wissenschaftlichen Standard der Homöopathie-Forschung ist Galphimia glauca, eine Pflanze aus dem tropischen Südamerika. Ihre Wirksamkeit zur Linderung und Vorbeugung von Heuschnupfen wurde in einer Serie von elf Studien mit insgesamt 1.038 Heuschnupfen-Patienten überprüft. Eine abschließende statistische Auswertung aller Studien zeigte, dass die Wirkung von Galphimia glauca (zum Beispiel in dem Komplexmittel Hewallergia Complex) gegen die durch Pollen ausgelösten allergischen Augen- und Nasenbeschwerden der von Placebo überlegen und der von konventionellen Medikamenten (Antihistaminika) gleichwertig ist.

Nicht nur die Überprüfung der Wirksamkeit, auch die Herstellung von Homöopathika erfolgt nach strengen Vorschriften, die im Homöopathischen Arzneimittelbuch (HAB) beschrieben werden. Homöopathische Arzneimittel dürfen nur die im HAB beschriebenen Wirkstoffe enthalten: pflanzliche Arzneistoffe wie Arnika, Kamille, Brechwurz; tierische Arzneistoffe wie Schlangengifte, Honigbiene; mineralische/metallische Arzneistoffe wie Natriumchlorid, Gold, Schwefel oder Nosoden (sterilisierte tierische oder menschliche Krankheitsprodukte) sowie Arzneiträger und Hilfsstoffe (zum Beispiel Saccharose). Zur Qualitätssicherung homöopathischer Arzneimittel werden auch umfangreiche Prüfungen unter anderem auf Schwermetalle, Pestizide sowie toxikologische Erhebungen und Gehaltsbestimmungen durchgeführt. Für die Sicherheit homöopathischer Arzneimittel ist damit gesorgt. Für die Wirksamkeit kommt es auf die Wahl des richtigen Mittels an.