Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel? Unterschiede und Qualitätskriterien

Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel – kennen Sie alle Unterschiede?
Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel – kennen Sie alle Unterschiede? | Bild: Robert Kneschke – Adobe Stock

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, doch sie können ebenso sinnvoll sein. Allerdings ist der Markt an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Pflanzenextrakten zur Nahrungsergänzung inzwischen so groß und unüberschaubar, dass es fast nicht mehr möglich ist, hier echte Qualität zu erkennen.

So verwundert es nicht, dass immer wieder vor dem unkontrollierten Gebrauch von Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt wird. Wodurch unterscheiden sie sich eigentlich von Arzneimitteln? Und was tut Hevert, um die hohe Qualität seiner Präparate zu sichern?

Was ist der Unterschied zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln?

Immer wieder kommt die Frage auf, ob Nahrungsergänzungsmittel freiverkäufliche Arzneimittel sind. Dies muss entschieden mit ‚Nein‘ beantwortet werden.

Nahrungsergänzungsmittel werden in Form von z.B. Kapseln, Tabletten, Pulvern und Flüssigampullen hergestellt. Sie sind in Drogerien und Supermärkten sowie im Internet u.a. in speziellen Vitamin- und Fitness-Stores erhältlich. Darüber hinaus werden sie in Apotheken oft Seite an Seite mit Arzneimitteln angeboten und aufgrund ihres Erscheinungsbildes können sie tatsächlich leicht mit solchen verwechselt werden.

Während Arzneimittel jedoch eine rein krankheitsbezogene Wirkung haben und in erster Linie dem Zweck der Linderung und Heilung von Krankheiten dienen, wird einem Nahrungsergänzungsmittel eine gesundheitsfördernde und -erhaltende Wirkung zugeschrieben. Sie sind zur Ergänzung der normalen Ernährung gedacht und dienen dem Erhalt normaler Körperfunktionen.

Wer lässt Arzneimittel zu?

Arzneimittel werden entsprechend dem Arzneimittelgesetz laufenden behördliche Zulassungs- und Qualitätssicherungsverfahren unterworfen.

Qualität und Prüfung der Wirk- und Hilfsstoffe in Arzneimitteln werden von sogenannten Arzneibüchern geregelt. Diese beinhalten auch die zu ihrer Herstellung und Prüfung verwendeten Stoffe, Materialien und Methoden. Bei jeder produzierten Arzneimittel-Charge muss kontrolliert werden, dass diese Vorgaben eingehalten wurden. Ein Arzneimittel darf auch erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass die behördlich auferlegten Qualitätskriterien erfüllt sind. Diese Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Qualität dient dem Patientenschutz.

Die Zulassung von Arzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes ist Aufgabe des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Dort wird der gesundheitliche Nutzen – also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität eines Arzneimittels – geprüft.

Und wer kontrolliert Nahrungsergänzungsmittel?

Mikronährstoffe zur Nahrungsergänzung sind  Lebensmittel, und ihre Rechtsgrundlage ist die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).

Für das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln reicht eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Anzeige wird dann zwar von der Behörde geprüft, der Hersteller kann das jeweilige Nahrungsergänzungsmittel jedoch zeitgleich bereits in Verkehr bringen. Dies bedeutet, dass jeder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln seine Produkte im Prinzip ohne behördliche Genehmigung auf den Markt bringen darf.

Dazu kommt, dass die Menge der einzelnen Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln im Produkt deutlich mehr abweichen dürfen: um bis zu 50 Prozent mehr oder bis zu 20 Prozent weniger  bezogen auf die  Nährstoffdeklaration auf der Verpackung . Die tatsächliche Dosierung der Wirkstoffe eines Arzneimittels darf hingegen um höchstens 5 Prozent von der Verpackungsangabe abweichen.

Umso wichtiger ist es deshalb für Sie als Endverbraucher, dass Sie dem Hersteller und dessen selbstauferlegten Qualitätsansprüchen vertrauen können.

In anderen Worten: Für die Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln ist zu jedem Zeitpunkt allein der Hersteller verantwortlich. Dies beginnt bereits bei der Zusammensetzung der Rezeptur, und setzt sich bei der Qualität der Rohstoffe und der Auswahl der Zulieferer fort. Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Arbeitnehmerrechte spielen auch hier eine immer wichtigere Rolle… oder sollten es zumindest.

  • Stammen die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendeten natürlichen Rohstoffe, wie etwa Wurzeln und Blüten von Pflanzen, aus biologischem, nachhaltigen Anbau?
  • Sind sie möglichst frei von Schadstoffen, wie Pestiziden und Schwermetallen?
  • Wird bei der Herstellung bzw. Aufbereitung sichergestellt, dass der Gehalt der Inhaltsstoffe im Endprodukt hoch genug und überhaupt bioverfügbar ist, um dem Erhalt der Gesundheit wirklich zu dienen?
  • Werden gleichzeitig die Grenzwerte der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eingehalten?
  • Ist die Produktion klimaneutral und sind die Lieferwege kurz genug, um den ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten?

All diese Fragen und noch mehr muss sich ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln stellen und nach bestem Wissen und Gewissen beantworten können. Dort, wo das wichtigste Unternehmensziel ein größtmöglicher Profit ist, liegt der Verdacht nicht umsonst nahe, dass an der einen oder anderen Stelle Abstriche gemacht werden.

Ein verantwortungsvoller Hersteller schaut jedoch nicht nur auf die Prozesse, die er unmittelbar kontrollieren kann. Zum Qualitätssicherungsprozess zählt auch, in regelmäßigen Abständen sicherzustellen, dass bei allen Zulieferern die versprochenen, eingekauften Qualitätsmaßstäbe angewendet und eingehalten werden.

Was tut Hevert, um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden?

Hevert fühlt sich als Hersteller von sowohl Arzneimitteln als auch Nahrungsergänzungsmitteln den Erwartungen seiner Kundinnen und Kunden an die Qualität doppelt verpflichtet.

Die hohen Maßstäbe an die Arzneimittelherstellung werden bei Hevert von einer Bundesbehörde gesetzt und überwacht. Die Eigenverantwortung zu ihrer Einhaltung dient dem Unternehmen jedoch gleichermaßen als Messlatte für die Produktion der Präparate im Mikronährstoffbereich – wenn auch die Anwendungsgebiete und somit die Soll- und Grenzwerte der Inhaltsstoffe unterschiedlich sind.

So gelten aufgrund der unterschiedlichen Einsatzgebiete zum Beispiel für Vitamin B Komplex forte Hevert als Arzneimittel zwar andere Zusammensetzungen, sowie Prüf- und Zulassungsverfahren als für das Nahrungsergänzungsmittel Vitamin B Complete Hevert. Im Anspruch an die hohe Qualität des jeweiligen Präparats werden bei Hevert jedoch in keinem Fall Abstriche gemacht.

Qualitätssicherung von der Pflanze bis zum fertigen Präparat

Hevert engagiert sich bereits seit über 60 Jahren für Naturheilkunde, Umweltschutz, nachhaltiges Wirtschaften und den verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitern und Gesellschaft. Die Firma ist stolz, dass sie sich als familiengeführtes Unternehmen zu den führenden deutschen Herstellern von homöopathischen und pflanzlichen Arzneimitteln sowie von Mikronährstoffpräparaten zählen kann. Weltweit gehört Hevert zu den zehn bedeutendsten Homöopathie-Herstellern.

Täglich wird hier daran gearbeitet, noch besser zu werden. Im eigenen Entwicklungslabor werden die Herstellungsverfahren und Rezepturen der über 100 Hevert-Präparate kontinuierlich optimiert und verbessert. Eine große Anzahl der Hevert-Präparate stellt das Unternehmen am Hauptsitz in Nussbaum im rheinland-pfälzischen Nahetal selbst und komplett eigenverantwortlich her.

Einhaltung  der Anforderungen an die pflanzlichen Rohstoffe

An den Anbau aber auch an die Wildsammlung von pflanzlichen Ausgangsstoffen, die zur Herstellung von naturheilkundlichen Präparaten eingesetzt werden sollen, sind außerdem strikte Richtlinien zur Qualitätssicherung gebunden, die sogenannte Good Agricultural And Collection Practice oder kurz GACP. Für die GACP-Konformität wird neben der Einhaltung biologischer Anforderungen im Anbau ein detailliertes Dokumenten- und Kontrollsystem benötigt.

In der Vergangenheit wurden Frischpflanzen vor allem über Auftragsanbau gewonnen. Einige Pflanzen stammen aus regionalen Wildsammlungen, wodurch Transportkosten und Belastungen für die Umwelt niedrig gehalten werden können. 2013 fiel jedoch die Entscheidung für den Start eines eigenen Heilpflanzenanbaus mit dem Wunsch, die zahlreichen bezogenen Pflanzenarten auch selbst kultivieren zu können.

2014 wurde dann das erste Heilpflanzenfeld mit der Echten Goldrute am Unternehmenshauptsitz in Nussbaum angelegt, inzwischen folgten weitere Felder und ein Gewächshaus mit zahlreichen Heilpflanzen.

Qualitätssicherung der Rohstoffe, Ausbau der Kompetenz in der Naturheilkunde und Umweltschutz sind die drei Hauptgründe für den Hevert-eigenen Anbau von Arzneipflanzen: https://www.youtube.com/watch?v=nB6bl3wyV6g

Symbiose aus hochtechnisierter und traditioneller Arbeitsweise

Mit dem Ziel, die lange Tradition naturheilkundlicher Präparate mit den hohen Qualitätsansprüchen moderner Arzneimittelherstellung zu vereinen, setzt Hevert in der Herstellung seines umfangreichen Sortimentes aus homöopathischen und pflanzlichen Arzneimitteln sowie Mikronährstoffpräparaten auf eine Symbiose aus hochtechnisierter und traditioneller Arbeitsweise.

Eine große Anzahl der Präparate wird in eigener Produktion in den Betriebsstätten Nussbaum und Bad Sobernheim in modernen Reinräumen hergestellt. Produktionsanlagen und Laborausstattung werden dabei ständig dem neuesten Stand der Technik angepasst, Wissen und Ausbildungsstand des Personals kontinuierlich weiterentwickelt [8].

So kann Hevert zurecht von sich behaupten, dass von der Pflanze auf dem Feld bis zum fertigen Präparat in den Händen der Anwender der Anspruch an größtmögliche Qualität der ständige Begleiter ist. Neben dem betriebswirtschaftlichen Erfolg wird schon immer großen Wert auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter, nachhaltiges Wirtschaften und die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gelegt.

Mehr zur Unternehmensverantwortung von Hevert finden Sie hier.